Karsten Klein

Besetzung von Polizeistellen durch Staatsregierung entpuppt sich als Papiertiger

Jahr für Jahr ergibt sich beim Blick auf die Personalsituation der Polizeiinspektion Aschaffenburg das gleiche traurige Bild einer Unterbesetzung. Die Bayerische Landesregierung verkündet zwar turnusmäßig mit stolzgeschwellter Brust eine Aufstockung des bayerischen Polizeipersonals, doch wenn man sich die Personalzahlen ansieht, muss man erkennen, dass es lediglich die Zahl der Überstunden und die Aufgaben sind, die zunehmen. „Es reicht nicht immer wieder die Schaffung neuer Stellen zu verkünden. Sie müssen auch besetzt werden.“, mahnt Karsten Klein, der Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Aschaffenburg, daher an.

Die Polizeiinspektion Aschaffenburg ist leider ein passendes Beispiel dafür, dass in Bayern Stellen nur auf dem Papier geschaffen werden. So wurde die Sollstärke der Polizeiinspektion seit 2012 zwar von 212 Stellen auf inzwischen 236 Stellen angehoben. Tatsächlich vor Ort tätig waren im zweiten Halbjahr 2017 jedoch durchschnittlich etwa 172 Beamte und Beamtinnen. Ein Wert um den die Personalstärke der Polizeiinspektion sich seit mehreren Jahren bewegt.

Die Einlassungen des Innenministeriums zu Kritik an der Personalsituation der bayerischen Polizei findet Klein nur „peinlich“ und betrachtet sie „als kläglichen Versuch jegliche Diskussion zu dem Thema bereits im Keim zu ersticken“. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat in diesem Jahr bereits Kritikern, die mit Verweis auf die Soll- und Iststärke sowie verfügbaren Personalstärke (VPS), die Staatsregierung zu mehr Ehrlichkeit und zum Handeln bei der Besetzung von Polizeistellen aufgefordert hatten, vorgeworfen „groben Unfug und eine unverantwortliche Irreführung der Bevölkerung“ zu betreiben.

Die unsachlichen und im Ton deutlich überzogenen Worte des bayerischen Innenministers konterte Klein mit dem Hinweis, dass:

„In Bayern der Grundsatz der Haushaltsklarheit und -wahrheit gilt. Stellen sind da auszubringen, wo sie besetzt werden und umgekehrt. Sicher kann es kurzfristig geboten sein, Kräfte zentral zu bündeln. In den Fällen, die das Innenministerium benennt handelt es sich aber nicht um solche Fälle. Ansonsten müssen die Stellen eben dann auch zentral ausgebracht, sprich geschaffen, statt bei verschiedenen Polizeidienststelle abgezogen zu werden“ und schließt hieran die bisher unbeantwortete Frage an das Innenministerium an: „Nach was sich denn die Anzahl der Planstellen richte? Nach dem Bedarf in Aschaffenburg? Oder sind die Stellen Verfügungsmaße?“.

Für Klein steht fest, dass: „Unterbesetzung zu Überbelastung führt und diese niemandem auf Dauer zu zumuten ist. Dass das Personal der Polizei inzwischen rund 2 Millionen Überstunden angesammelt hat, ist ein Armutszeugnis für die Arbeit der Landesregierung“. „Statt sich mit einem Polizeiaufgabengesetz zu befassen, das die Befugnisse der Polizei in verfassungsrechtlich problematischer Weise ausweitet, sollte lieber die Personalsituation endlich ernsthaft angegangen werden. Dies würde sich zweifellos auch positiv auf die Sicherheit in Bayern auswirken. Denn wo Polizistinnen und Polizisten fehlen, können auch die härtesten Gesetze keine Sicherheit schaffen“. führte Klein weiter aus.   

Im Zusammenhang mit dem von der CSU im Landtag eingebrachten und vielfach kritisierten Entwurf eines neuen Polizeiaufgabengesetzes, das leider sehr wahrscheinlich heute verabschiedet werden wird, spricht Klein von einer „populistischen Überreaktion der Staatsregierung“, der „jedes vernünftige Maß abhandengekommen [sei], bei ihrem Versuch die AFD rechts zu überholen“. Klein verwies hierbei auf die Aussagen einiger Experten, die, wie im Falle von Dr. Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München, in dem Gesetzentwurf eine Übertretung von durch die Verfassung gesetzten Grenzen sehen. Auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri sieht angesichts des Zugriffs auf die „sprechende DNA“ zumindest Teile des Gesetzentwurfes als „verfassungsrechtlich hochproblematisch“ an, wie er während einer Expertenanhörung von Innen- und Verfassungsausschuss mitteilte.